Wie viel AHV erhalten Sie, Rente oder Kapital – und wie viel Steuern spart der gestaffelte 3a-Bezug?
Drei Gratis-Rechner für die Pensionierung: AHV-Rente für Alleinstehende und Ehepaare – mit Plafonierung, Verwitwetenzuschlag, Vorbezug und Aufschub –, Pensionskasse: Rente oder Kapital mit den Steuern Ihres Wohnorts, und Steuern auf den 3a-Bezug für jede Gemeinde der Schweiz. In wenigen Minuten, ohne Anmeldung.
- gratis, ohne Anmeldung
- Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät
- Steuerrechnung mit dem ESTV-Steuerrechner abgeglichen
- unabhängig, keine Provisionen
Rechner: Ihre AHV-Rente
Was ist die Plafonierung?
Die Plafonierung ist die Obergrenze für die AHV-Renten eines Ehepaares: Zusammen erhalten verheiratete Personen höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente (Art. 35 AHVG). Liegen die beiden Einzelrenten zusammen darüber, werden beide im gleichen Verhältnis gekürzt.
| Minimale Einzelrente | CHF 1'260 |
| Maximale Einzelrente | CHF 2'520 |
| Höchstbetrag für Ehepaare (150 %) | CHF 3'780 |
| Zwei Maximalrenten ohne Deckel | CHF 5'040 |
Ab 1. Januar 2027 steigen die Renten um rund 1,6 %: Minimum CHF 1'280, Maximum CHF 2'560, Ehepaar-Höchstbetrag CHF 3'840. Im Rechner können Sie das Jahr wählen.
Beispiel: Erhalten beide je die Maximalrente von CHF 2'520, wären das CHF 5'040. Wegen der Plafonierung zahlt die AHV nur CHF 3'780 – also CHF 1'260 weniger pro Monat oder gut CHF 16'000 pro Jahr (13 Monatsbeträge, inklusive 13. AHV-Rente).
Auch die Ehe hat Vorteile: Verheiratete erhalten im Todesfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente, und Verwitwete im Rentenalter bekommen einen Zuschlag von 20 Prozent auf ihre Rente (höchstens bis zur Maximalrente).
13. AHV-Rente: Ab Dezember 2026 zahlt die AHV einmal im Jahr eine 13. Altersrente, die einem Zwölftel der jährlichen Rente entspricht – bei Ehepaaren berechnet auf der gekürzten (plafonierten) Rente. Der Rechner zeigt sie im Jahresbetrag.
Teilrenten: Fehlen Beitragsjahre, ist auch der Höchstbetrag für das Paar tiefer (Art. 53bis AHVV). Die Plafonierung gilt auch, wenn das Paar getrennt wohnt – sie entfällt nur, wenn ein Gericht den gemeinsamen Haushalt aufgehoben hat.
Politik: Eine Volksinitiative der Mitte («Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare») will die Plafonierung abschaffen; der Bundesrat lehnt sie ab. Der Nationalrat hat im September 2025 als indirekten Gegenvorschlag eine Vorlage angenommen, die den Deckel nur für künftige Renten aufheben würde (Geschäft 24.078). Den aktuellen Stand zeigt parlament.ch. Bis eine Änderung in Kraft tritt, gilt die Plafonierung für alle Ehepaare.
Quellen: Art. 34, 34ter (13. Altersrente, Änderung vom 21.3.2025, BBl 2025 1105), 35 und 35bis AHVG (fedlex.admin.ch, Stand 1.1.2026); Art. 53bis AHVV; Merkblatt 3.01 «Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV» (ahv-iv.ch, Stand 1.1.2026); BSV, Kreisschreiben zur 13. Altersrente; Rentenskala 44 ab 2027 (sozialversicherungen.admin.ch); Parlamentsgeschäft 24.078 und Meldung der Parlamentsdienste vom 24.9.2025 (parlament.ch); BSV, Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (bsv.admin.ch). Stand: Oktober 2026.
Die AHV-Rente für Alleinstehende
Alleinstehende erhalten ihre Einzelrente ungekürzt – einen Deckel wie bei Ehepaaren gibt es nicht. Die Höhe hängt vom durchschnittlichen Einkommen samt Erziehungsgutschriften und von den Beitragsjahren ab (Art. 34 AHVG).
| Minimale Rente pro Monat | CHF 1'260 |
| Maximale Rente pro Monat | CHF 2'520 |
| Maximale Rente pro Jahr (13 Monatsbeträge) | CHF 32'760 |
Ab 1. Januar 2027: Minimum CHF 1'280, Maximum CHF 2'560 pro Monat. Im Rechner können Sie das Jahr wählen.
Verwitwet: Verwitwete Rentnerinnen und Rentner erhalten einen Zuschlag von 20 Prozent zu ihrer Altersrente. Rente und Zuschlag zusammen dürfen die Maximalrente nicht übersteigen (Art. 35bis AHVG) – bei einer Teilrente die Maximalrente ihrer Rentenskala. Steht Ihnen gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente zu, zahlt die AHV die höhere der beiden Renten.
Geschieden oder verwitwet: Für die Ehejahre werden die Einkommen beider Ehepartner geteilt (Splitting), ebenso die Erziehungsgutschriften. Am genausten ist darum die Rentenvorausberechnung Ihrer Ausgleichskasse.
13. AHV-Rente: Ab Dezember 2026 zahlt die AHV einmal im Jahr eine 13. Altersrente: ein Zwölftel der im Jahr bezogenen Altersrente (Art. 34ter AHVG). Der Rechner zeigt sie im Jahresbetrag.
Teilrenten: Für jedes fehlende Beitragsjahr sinkt die Rente um rund einen Vierundvierzigstel.
Quellen: Art. 34, 34ter (13. Altersrente, Änderung vom 21.3.2025, BBl 2025 1105) und 35bis AHVG (fedlex.admin.ch, Stand 1.1.2026); Merkblatt 3.01 «Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV», Ziffern 25 und 26 (ahv-iv.ch, Stand 1.1.2026); Rentenskala 44 ab 2027 (sozialversicherungen.admin.ch). Stand: Oktober 2026.
Früher oder später: Vorbezug und Aufschub
Die Altersrente lässt sich bis zu zwei Jahre vorbeziehen (frühestens ab 63) oder um ein bis fünf Jahre aufschieben – ganz oder zu einem Teil (20 bis 80 Prozent), auch monatsweise. Wer vorbezieht, erhält lebenslang eine gekürzte Rente; wer aufschiebt, eine höhere – sie kann sogar über der Maximalrente liegen.
| Vorbezug 2 Jahre (ab 63) | − 13,6 % |
| Vorbezug 1 Jahr (ab 64) | − 6,8 % |
| Aufschub 1 Jahr (ab 66) | + 5,2 % |
| Aufschub 2 Jahre (ab 67) | + 10,8 % |
| Aufschub 3 Jahre (ab 68) | + 17,1 % |
| Aufschub 4 Jahre (ab 69) | + 24,0 % |
| Aufschub 5 Jahre (ab 70) | + 31,5 % |
Dazwischen gelten Monatssätze (zum Beispiel 1 Jahr und 6 Monate Vorbezug: − 10,2 %). Die Sätze stehen in der AHV-Verordnung und gelten 2026 und unverändert auch 2027. Die Reform AHV 21 erlaubt dem Bundesrat, sie frühestens auf 2027 neu festzulegen (für tiefe Einkommen dann mit tieferen Kürzungen); für 2027 hat er sie nicht geändert.
Frauen der Jahrgänge 1961–1969 (Übergangsgeneration): Sie können die Rente schon ab 62 vorbeziehen und haben tiefere, vom Einkommen abhängige Kürzungssätze (Art. 40c AHVG). Wer die Rente ab dem Referenzalter oder später bezieht, erhält einen Rentenzuschlag (Art. 34bis AHVG). Für die Jahrgänge 1962 und 1963 liegt das Referenzalter noch unter 65 (64 Jahre und 6 bzw. 9 Monate). Diese Sonderregeln rechnet der Rechner nicht – die Beträge nennt Ihnen Ihre Ausgleichskasse.
Quellen: Art. 39, 40, 40a und 40c AHVG sowie Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 17.12.2021 (AHV 21), Bst. e; Art. 55ter, 56bis und 56quater AHVV (fedlex.admin.ch, Fassungen vom 1.1.2026 und 1.1.2027); Merkblatt 3.04 «Flexibler Rentenbezug» (ahv-iv.ch, Stand 1.1.2026). Stand: Oktober 2026.
Rechner: Pensionskasse – Rente oder Kapital?
Rente oder Kapital: worauf es ankommt
Die Rente zahlt die Pensionskasse jeden Monat, solange Sie leben – auch wenn Sie sehr alt werden. Sie ist als Einkommen steuerbar (Art. 22 DBG). Eine Anpassung an die Teuerung ist für Altersrenten nicht vorgeschrieben: Ob und wie viel, entscheidet das oberste Organ Ihrer Pensionskasse jedes Jahr nach ihren finanziellen Möglichkeiten (Art. 36 Abs. 2 BVG).
Das Kapital erhalten Sie einmal. Es wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz besteuert (Art. 38 DBG). Danach gehört es zu Ihrem Vermögen: Sie bezahlen Vermögenssteuer darauf und Einkommenssteuer auf den Zinsen und Dividenden – und was übrig bleibt, erben Ihre Angehörigen. Dafür tragen Sie selbst das Risiko, dass das Geld nicht reicht.
Gewinnschwelle: Der Rechner legt das Kapital (nach Steuern) mit der angenommenen Rendite an und nimmt jedes Jahr so viel heraus, wie die Rente nach Steuern bringen würde. Ist das Kapital aufgebraucht, beginnt der Vorteil der Rente. Wer älter wird als die Gewinnschwelle, fährt mit der Rente besser.
Lebenserwartung: 65-jährige Frauen leben im Durchschnitt noch 23,2 Jahre, Männer noch 20,7 Jahre (Bundesamt für Statistik, provisorische Zahlen 2025) – also bis etwa 88 bzw. 86. Das ist ein Durchschnitt: Viele leben deutlich länger oder kürzer.
Gut zu wissen
- Ehegattenrente: Bei der Rente erhält der Ehepartner nach Ihrem Tod in der Regel eine Ehegattenrente – nach BVG mindestens 60 % der Altersrente, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 19 und 21 BVG). Beim Kapital gibt es sie nicht.
- Keine Teuerung: Ohne Anpassung bleibt die Rente über die Jahre gleich hoch, während die Preise steigen – bei 1 % Teuerung pro Jahr ist sie nach 20 Jahren rund 18 % weniger wert. Fragen Sie Ihre Pensionskasse, wie sie es bisher gehalten hat.
- Vermögenssteuer: Das bezogene Kapital zählt zum Vermögen und wird jedes Jahr mit der Vermögenssteuer Ihres Kantons belastet. Der Rechner berücksichtigt das nur über die tiefere Rendite.
- Früh anmelden: Wer Kapital möchte, muss es bei der Pensionskasse rechtzeitig anmelden – die Frist steht im Reglement (Art. 37 Abs. 4 BVG). Einen Viertel des BVG-Altersguthabens können Sie immer als Kapital verlangen, mehr nur, wenn das Reglement es erlaubt (Art. 37 Abs. 2 BVG). Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners (Art. 37a BVG).
- Einkäufe: Was Sie in den letzten drei Jahren vor dem Kapitalbezug in die Pensionskasse eingekauft haben, dürfen Sie nicht als Kapital beziehen (Art. 79b Abs. 3 BVG).
Modellrechnung, keine Beratung: Der Rechner zeigt, wie sich Steuern, Rendite und Lebensdauer auswirken. Den Entscheid treffen Sie – am besten nach einem Gespräch mit Ihrer Pensionskasse.
Quellen: Art. 22, 36 und 38 DBG; Art. 19, 21, 36 Abs. 2, 37, 37a und 79b BVG; Art. 1i BVV 2 (fedlex.admin.ch); Bundesamt für Sozialversicherungen, Erläuterungen zur Kapitalabfindung (bsv.admin.ch); Bundesamt für Statistik (BFS), Medienmitteilung vom 2. April 2026: Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren 2025 (provisorisch). Steuern: aus dem Steuerrechner der ESTV abgeleitet, Tarife 2026. Stand: November 2026.
Rechner: Säule 3a gestaffelt beziehen
Warum staffeln spart
Kapitalleistungen aus der Vorsorge (Säule 3a und Pensionskasse) werden getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz besteuert. Der Satz steigt aber mit dem Betrag, und alle Bezüge eines Jahres werden zusammengezählt – bei Ehepaaren auch die beider Partner.
Wer sein Vorsorgegeld auf mehrere 3a-Konten verteilt und diese in verschiedenen Jahren bezieht, bleibt jedes Jahr in einer tieferen Stufe. Ein 3a-Guthaben darf frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden, ein Konto nur als Ganzes. Nach dem Referenzalter dürfen Sie das 3a-Guthaben nur stehen lassen, solange Sie weiterarbeiten – höchstens fünf Jahre (Art. 3 Abs. 1 BVV 3).
Gratis, Fahrplan oder Pro
Die Rechner oben sind gratis. Wer alles zusammen geplant haben möchte – mit den Steuern seiner Gemeinde, den besten Jahren für die 3a-Bezüge und allen Terminen –, wählt den Pensions-Fahrplan oder Pro. Ihre Zahlen bleiben in Ihrem Browser.
Gratis
CHF 0
ohne Anmeldung
- AHV-Rente für Alleinstehende und Ehepaare, mit Vorbezug und Aufschub
- Pensionskasse: Rente oder Kapital – mit den Steuern Ihres Wohnorts und der Gewinnschwelle
- Säule 3a gestaffelt: Steuern für jede Gemeinde der Schweiz
Pensions-Fahrplan
CHF 99 einmalig, inkl. MWST
Zugang 3 Monate ab der ersten Freischaltung
- Bester 3a-Fahrplan: Das Programm sucht selbst die steuergünstigste Verteilung Ihrer Konten auf die Jahre – auch für beide Partner
- Rente, Kapital oder gemischt – mit den Steuern Ihres Wohnorts
- AHV: Vorbezug oder Aufschub mit Beträgen und Gewinnschwelle
- Termin-Liste mit Ihren Daten und Kalender-Datei für Handy und Computer
- Fragen an Ihre Pensionskasse
- Alles als persönliches PDF
Rentenklar Pro
CHF 199 einmalig, inkl. MWST
Zugang 12 Monate ab der ersten Freischaltung
- Alles aus dem Pensions-Fahrplan
- 3 Varianten nebeneinander, zum Beispiel Pension mit 63, 64 oder 65
- Budget: Reicht das Geld bis 90? Ihr Vermögen Jahr für Jahr
- Auf Wunsch E-Mail-Hinweis bei Gesetzesänderungen während 12 Monaten
- 12 Monate neu rechnen, zum Beispiel mit dem neuen Pensionskassen-Ausweis
Schon den Fahrplan gekauft? Der Wechsel zu Pro kostet CHF 100 Aufpreis; Zugang 12 Monate ab der Freischaltung des Wechsels. Wechsel zu Pro vormerken – CHF 100
Der Kauf wird in Kürze freigeschaltet. Bis dahin können Sie sich unverbindlich vormerken – wir schreiben Ihnen eine E-Mail, sobald es so weit ist.
So geht’s: 1. Bezahlen bei Digistore24 (zum Beispiel mit Karte oder PayPal) → 2. Freischalt-Code per E-Mail → 3. Code im Fahrplan eingeben – er ist sofort offen, auch auf einem anderen Gerät.
Einmalige Zahlung, kein Abo. Die Abbuchung erfolgt durch Digistore24.com. · Kaufbedingungen · Modellrechnung, keine Finanz- oder Steuerberatung. Zum Vergleich: Ein Pensionierungs-Seminar kostet zum Beispiel bei Pro Senectute Kanton Zug CHF 550 (ein Tag) bis CHF 890 (zwei Tage) pro Person (Preise 2026).
Pilot für Firmen: Pro für Mitarbeitende ab 58
CHF 99 pro Person (ab 5 Personen). Ihre Mitarbeitenden planen ihre Pensionierung im eigenen Tempo – mit allem aus Rentenklar Pro und ohne Arbeitsausfall für einen Seminartag. Die persönlichen Zahlen sehen nur die Mitarbeitenden selbst.
Kein Kauf auf der Seite: Wir melden uns per E-Mail mit einem Angebot für Ihre Firma.
Wer steckt dahinter?
Diese Seite betreibe ich, Michael Plangger aus Eiken im Kanton Aargau – als Einzelperson und unabhängig: Ich arbeite für keine Bank, keine Versicherung und keine Pensionskasse, erhalte keine Provisionen und verkaufe keine Finanzprodukte.
Die Rechner folgen den Gesetzestexten; die Quellen stehen jeweils dabei. Die Steuern sind aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abgeleitet und mit Stichproben gegen ihn geprüft. Bei der Kapitalsteuer stimmen 146 von 150 zufälligen Fällen auf CHF 50 oder 1 Prozent, bei der Einkommenssteuer auf eine zusätzliche Rente 197 von 200 Fällen auf CHF 50 oder 2 Prozent. Die ESTV ist an dieser Seite nicht beteiligt.
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Häufige Fragen
Rente oder Kapital – was ist besser?
Das hängt vor allem davon ab, wie alt Sie werden, wie hoch die Steuern an Ihrem Wohnort sind und was das Kapital angelegt bringt. Der Rechner «Rente oder Kapital» zeigt die Gewinnschwelle: Werden Sie älter, bringt die Rente mehr. Die Rente gibt Sicherheit bis ans Lebensende und – bei Verheirateten – eine Ehegattenrente; das Kapital gibt Freiheit und bleibt den Erben. Viele wählen deshalb eine Mischung.
Was kosten Pensions-Fahrplan und Pro – ist das ein Abo?
Nein, es ist kein Abo. Der Pensions-Fahrplan kostet einmalig CHF 99 (Zugang 3 Monate ab der ersten Freischaltung), Rentenklar Pro einmalig CHF 199 (Zugang 12 Monate). Der Wechsel vom Fahrplan zu Pro kostet CHF 100. Die Rechner auf dieser Seite bleiben gratis. Ihre Angaben bleiben auch im Fahrplan in Ihrem Browser.
Wie genau sind die Rechner?
Die Rechner folgen den gesetzlichen Formeln und den Steuertarifen 2026 (Stand: November 2026). Die Steuersätze für alle Gemeinden der Schweiz sind aus dem Steuerrechner der ESTV abgeleitet und mit Stichproben gegen ihn geprüft. Die Rechner vereinfachen aber: Die AHV-Schätzung aus dem Lohn ersetzt keine Rentenvorausberechnung. Für den Entscheid lassen Sie sich die Zahlen von Ihrer Ausgleichskasse, Pensionskasse oder dem Steueramt bestätigen.
Was passiert mit meinen Angaben?
Die Rechnungen laufen vollständig in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden weder gespeichert noch an uns geschickt.
Ist das eine Finanzberatung?
Nein. Die Seite rechnet Varianten nach den gesetzlichen Regeln durch und erklärt sie. Sie empfiehlt keine Finanzprodukte und verkauft keine Anlagen oder Versicherungen.
Gilt der AHV-Rechner auch für Alleinstehende und Verwitwete?
Ja. Wählen Sie oben im Rechner «Alleinstehend (ledig, geschieden, verwitwet)». Wer verwitwet ist, setzt zusätzlich das Häkchen «verwitwet»: Der Rechner zählt dann den Zuschlag von 20 Prozent dazu, höchstens bis zur Maximalrente. Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften rechnet er die Plafonierung.
Lohnt sich ein Vorbezug oder ein Aufschub der AHV-Rente?
Das hängt vor allem davon ab, wie lange Sie die Rente beziehen werden – und von Ihren übrigen Einkünften. Ein Vorbezug kürzt die Rente lebenslang (um 6,8 Prozent pro Jahr), ein Aufschub erhöht sie lebenslang (nach fünf Jahren um 31,5 Prozent); dafür fehlt die Rente während des Aufschubs. Der Rechner zeigt die Beträge für alle Varianten.
Wann wird die Plafonierung bei Ehepaaren wirksam?
Sobald beide Ehepartner eine AHV-Rente beziehen (oder eine Person eine AHV- und die andere eine IV-Rente). Solange nur eine Person pensioniert ist, erhält sie ihre volle Einzelrente.